Das SEPA–Projekt (Single Euro Payments Area) geht in die kritische Phase: Bis zum 1. Februar 2014 müssen Unternehmen ihre Überweisungen und Lastschriften auf das europaweite Verfahren umgestellt haben. Sind Sie bereit?
SAP Kunden sind vorbereitet
SAP Lösungen (SAP Business One, SAP Business ByDesign und SAP Business All-in-One) unterstützen SEPA und wir unterstützen unsere Kunden dabei notwendige Schritte zur Umstellung zu setzen, sofern nicht bereits umgesetzt:
- Lastschriften, Überweisungen oder beides?
- Datenpflege, bzw. Konvertierung
- eingesetzte Zahlwege und Systeme
- ...
Was steckt dahinter?
SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum und zielt auf eine Nutzung gleicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr ab.
Nach der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargeldes soll damit nun auch der fragmentierte bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden. Alle Zahlungen sollen wie inländische Zahlungen behandelt werden. SEPA führt damit zu der Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Um den unbaren Zahlungsverkehr abzuwickeln, bedarf es entsprechender Formate, Systeme und Regeln. Diese Rahmenbedingungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Aus diesem Grund stellt ein wesentlicher Aspekt des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes die Umsetzung der für alle Marktteilnehmer identischen SEPA-Formate für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen dar. Mit SEPA wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.
Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA
- bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto innerhalb Europas und unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente vornehmen und
- diese so einfach, effizient und sicher wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene einsetzen.
Spätestens mit 1. Februar 2014 werden alle nationalen Überweisungs- und Lastschrift-verfahren durch die neuen SEPA-Verfahren ersetzt. Die SEPA-Verordnung erfordert die Kontokennungen:
- IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) als auch
- BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl).
Ab 1. Februar 2016 ist eine Angabe des BICs zusätzlich zur IBAN für internationale Zahlungen nicht mehr notwendig. Für nationale Zahlungen gilt diese Regelung bereits ab dem 1. Februar 2014.
Links:
http://www.oenb.at/de/zahlungsverkehr/Zahlungsverkehrsstrategie/sepa/sepa.jsp